Immobilienankauf Würzburg

Grundstücke

Grundstück verkaufen in Würzburg.
Bebaut oder unbebaut.

Ein Grundstück in Würzburg zu verkaufen hat fast immer einen konkreten Anlass: Ein Bauplatz wird doch nicht bebaut, eine Teilfläche wird abgetrennt, eine Hofstelle wird aufgegeben, oder ein Nachlass soll aufgeteilt werden.

Wir kaufen Grundstücke in Würzburg und Mainfranken direkt an, unabhängig davon, ob sie bebaut, erschlossen oder landwirtschaftlich genutzt sind.

Welche Flächen wir ankaufen

Anders als beim Haus entscheidet bei einer Fläche nicht der bauliche Zustand über den Wert, sondern das, was künftig darauf möglich ist. Deshalb schauen wir uns bei jedem Angebot zuerst die planungsrechtliche Lage an – und erst danach den Zuschnitt.

  • Baugrundstücke und erschlossene Bauplätze
  • Bebaute Grundstücke, auch mit abrissreifem Bestand
  • Gartengrundstücke und Teilflächen aus größeren Parzellen
  • Hofstellen und ehemalige landwirtschaftliche Anwesen
  • Acker- und Grünland sowie Bauerwartungsland

Grundstück verkaufen in Würzburg: was den Preis bestimmt

Beim Grundstück zählt weniger die Substanz als das, was darauf möglich ist. Entscheidend sind vor allem: die Lage und der örtliche Bodenrichtwert, der Bebauungsplan und die zulässige Bebauung, der Erschließungszustand, der Zuschnitt und die Zufahrt sowie Eintragungen im Grundbuch wie Wegerechte oder Leitungsrechte.

Den Bodenrichtwert für Ihre Lage können Sie kostenlos über das Bodenrichtwertinformationssystem der bayerischen Vermessungsverwaltung einsehen. Er ist allerdings nur ein Durchschnittswert für eine ganze Zone – der tatsächliche Preis kann je nach Zuschnitt und Bebaubarkeit deutlich davon abweichen.

Ein zweiter Punkt wird oft unterschätzt: die Nachbarschaft. Ein Bauplatz neben einem Gewerbebetrieb, an einer stark befahrenen Straße oder unter einer Freileitung ist trotz gleicher Zonenlage weniger wert als ein ruhig gelegenes Grundstück im selben Viertel. Umgekehrt können Südhanglage, alter Baumbestand oder ein freier Blick den Preis spürbar heben.

Teilflächen und Grundstücksteilung

Sie möchten nur einen Teil verkaufen – etwa den hinteren Gartenbereich als eigenen Bauplatz? Dafür ist eine Teilung nötig: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zerlegt das Grundstück, das Ergebnis wird im Kataster und im Grundbuch nachvollzogen.

Sprechen Sie uns an, bevor Sie eine Vermessung beauftragen. Oft lässt sich im Vorfeld klären, welcher Zuschnitt sinnvoll ist und ob die geplante Teilung überhaupt genehmigungsfähig wäre.

Zu bedenken ist auch die Zufahrt: Eine hintere Teilfläche ohne eigenen Zugang zur Straße ist nur dann bebaubar, wenn ein Geh- und Fahrtrecht gesichert wird – entweder als Grunddienstbarkeit im Grundbuch oder als Baulast beim Bauordnungsamt. Ohne diese Sicherung sinkt der Wert erheblich, weil sich darauf schlicht nicht bauen lässt.

Hofstellen in Mainfranken

Ehemalige landwirtschaftliche Anwesen sind eine eigene Kategorie: großes Grundstück, oft mehrere Gebäude, Scheunen mit Sanierungsbedarf, manchmal Ackerflächen dazu. Solche Objekte finden über den normalen Wohnimmobilienmarkt schwer einen Käufer, weil sie schwer einzuschätzen sind.

Für uns sind sie kalkulierbar. Wenn Sie eine Hofstelle abgeben möchten, schildern Sie uns Gebäudebestand und Flächen – wir melden uns dann mit konkreten Fragen.

Wenn das Grundstück zum Nachlass gehört

Ein großer Teil der Flächen, die uns angeboten werden, stammt aus Erbfällen: Wiesen, Ackerstücke, ein Bauplatz aus den Siebzigern, der nie bebaut wurde. Wer ein Grundstück in Würzburg verkaufen möchte, das zum Nachlass gehört, braucht dafür denselben Nachweis wie beim Haus – Erbschein oder notarielles Testament.

Häufig ist die Fläche zudem verpachtet, etwa an einen Landwirt. Pachtverträge laufen beim Verkauf weiter; entscheidend ist die vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist. Bringen Sie den Vertrag zum Gespräch mit, dann können wir den Wert sofort einschätzen.

Auch die Grundsteuer läuft weiter, solange die Fläche im Nachlass liegt. Ein Grundstück in Würzburg zu verkaufen ist deshalb oft die günstigere Entscheidung, als es unbestimmt liegen zu lassen.

Erschließung und Baurecht

Ob ein Grundstück als Bauplatz gilt, entscheidet nicht der Zuschnitt, sondern das Baurecht. Maßgeblich sind der Bebauungsplan oder – wo keiner existiert – die vorhandene Umgebungsbebauung nach § 34 Baugesetzbuch.

Ebenso wichtig ist die Erschließung: Liegen Wasser, Kanal, Strom und eine befahrbare Zufahrt an? Sind die Erschließungsbeiträge bereits abgerechnet oder stehen sie noch aus? Diese Frage wird beim Verkauf regelmäßig übersehen und ist später ein häufiger Streitpunkt.

Sie müssen das nicht selbst klären. Sagen Sie uns, was Sie wissen – den Rest prüfen wir beim Bauordnungsamt.

So läuft der Verkauf ab

Der Ablauf unterscheidet sich kaum vom Hausverkauf, nur die Unterlagen sind andere:

  • Sie nennen uns Lage, Größe und bisherige Nutzung der Fläche.
  • Wir prüfen Bebaubarkeit, Erschließung und Grundbuchlasten.
  • Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit festem Quadratmeterpreis.
  • Beurkundung beim Notar, danach Umschreibung im Grundbuch.

Ob Bauplatz, Teilfläche oder Hofstelle: Wer ein Grundstück in Würzburg verkaufen möchte, erhält von uns eine konkrete Zahl statt einer Preisspanne. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.

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Häufige Fragen

Das werden wir am häufigsten gefragt.

Kaufen Sie auch unerschlossene Grundstücke?
Ja. Erschließungszustand und Bebaubarkeit fließen in die Bewertung ein, sind aber kein Ausschlussgrund. Auch Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Flächen kommen infrage.
Was ist der Bodenrichtwert und reicht er zur Bewertung?
Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert je Quadratmeter für eine Lage-Zone. Er ist ein guter Anhaltspunkt, ersetzt aber keine Bewertung – Zuschnitt, Zufahrt, Bebauungsplan und Grundbuchlasten können den Preis deutlich verschieben.
Kann ich eine Teilfläche verkaufen?
Ja, dafür ist eine Grundstücksteilung durch einen Vermessungsingenieur nötig. Klären Sie den Zuschnitt am besten vorher mit uns ab, damit die Vermessung gleich passt.
Kaufen Sie auch Grundstücke mit Altlasten oder Bewuchs?
Ja. Alter Baumbestand, ein abrissreifer Schuppen, eine stillgelegte Zisterne oder ein Verdacht auf Altlasten sind Bewertungsfragen, keine Ausschlussgründe. Wichtig ist nur, dass wir vorher davon wissen – dann bleibt der genannte Preis auch bestehen.
Fällt beim Grundstücksverkauf Steuer an?
Bei Grundstücken im Privatvermögen kann innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren Einkommensteuer auf den Gewinn anfallen. Die Selbstnutzungsausnahme greift bei unbebauten Grundstücken nicht. Bitte klären Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.